Abi 2005 Wittekind-Gymnasium Lübbecke
  Abitur
 
Das Abitur (von lateinisch abire = davongehen; daraus neulateinisch abiturire = abgehen werden, abituriens = Abiturient, abiturium = Abitur; kurz: Abi) bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland den höchsten erreichbaren Schulabschluss.
Das Abitur bezeichnet die Hochschulreife bzw. die erworbene Reife und Befähigung (Reifezeugnis, Abiturzeugnis) zu einem Studium an einer Hochschule bzw. Universität.
 
In den anderen deutschsprachigen Staaten oder Regionen, wie Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Südtirol usw. sowie in vielen anderen mitteleuropäischen Ländern wie Tschechien, Slowenien, Kroatien usw. wird der höchste allgemein bildende Schulabschluss hingegen als Matura bezeichnet.
 
Zu unterscheiden ist das Abitur als allgemeine Hochschulreife (uneingeschränkte Studienberechtigung) von der fachgebundenen Hochschulreife (eingeschränkte Studienberechtigung für bestimmte Fächer).
 
Als Fachabitur wird seit dem Schuljahr 2006/2007 offiziell die Fachhochschulreife bezeichnet für die erworbene Reife und Befähigung zu einem Studium an einer Fachhochschule bzw. einem vergleichbaren Studium an einer anderen Hochschule. In der Schweiz wird dieser zweithöchste schulische Bildungsabschluss als Berufsmatura bezeichnet. Umgangssprachlich steht das Fachabitur in einigen Gegenden auch für die fachgebundene Hochschulreife.
 
Dem Abitur voraus geht eine Reifeprüfung. Diese wird aufgrund der Kulturhoheit der Bundesländer durch Landesrecht geregelt und bundesweit als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt (siehe auch Kultusministerkonferenz).
 
Geschichte:
Im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch alleine über die Aufnahme von Studenten. Als erster deutscher Staat regelte Preußen die Hochschulzugangsberechtigung mit dem Abiturreglement von 1788, die der Kultusminister Karl Abraham von Zedlitz gegen kirchlichen Widerstand durchsetzte.
Dieses Reglement geht auf Carl Ludwig Bauer zurück, der am Lyceum Hirschfeld 1776 zum ersten Mal ein besonderes Examen einführte, mit dem Schulabgänger auf ihre Hochschulreife geprüft wurden. Wilhelm von Humboldt und Johann Wilhelm Süvern versuchten die Vereinheitlichung einer verbindlichen Reifeprüfung (Direktive von 1812, mit Prüfungen in beiden alten Sprachen, Deutsch, Mathematik und den „historischen Fächern“ sowie Französisch und Naturlehre), diese konnte in Preußen jedoch noch bis 1834 durch Eingangsprüfungen der Universitäten umgangen werden. Diese Möglichkeit nutzten vor allem Heranwachsende aus vermögenden Kreisen.
Am 25. Juni 1834 genehmigte dann der preußische König Friedrich Wilhelm III. mit allerhöchster Kabinettsordre ein Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler. Danach musste sich „jeder Schüler … vor seinem Abgange zur Universität, er mag eine inländische oder auswärtige Universität besuchen wollen, einer Maturitätsprüfung unterwerfen“. Zweck dieser Prüfung war, „auszumitteln, ob der Abiturient den Grad der Schulbildung erlangt hat, welcher erforderlich ist, um sich mit Nutzen und Erfolg dem Studium eines besonderen wissenschaftlichen Faches widmen zu können.“ (vgl. zum Beispiel Amtsbl. d. Königl. Preuß. Regierung zu Arnsberg 1834, S. 284–304).
 
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